Garantie
GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Coffice-club kft. für mangelhafte Leistungen
nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für die Verpflichtung der Erfüllungsgehilfenhaftung
und der gesetzlichen Haftung haftet. Eine mangelhafte Leistung liegt vor, wenn das
Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung des Produkts an den Kunden nicht den vertraglich
oder gesetzlich festgelegten Qualitätsanforderungen entspricht, da das Produkt für den
vorgesehenen Zweck geeignet sein muss. Die Bedingungen für die Eignung für den
vorgesehenen Zweck sind im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. 6:123 des
Zivilgesetzbuches. Auf der Grundlage der einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen
Gesetzbuches wird festgelegt, dass das Vorliegen eines Mangels am Produkt in jedem
Fall vom Käufer/Verbraucher zu beweisen ist, wie in Artikel 7.5 dieser AGB dargelegt.
Die Parteien vereinbaren, dass im Falle eines Mangels, der vom Verbraucher innerhalb
von 6 Monaten nach Erhalt des Produkts durch den Verbraucher entdeckt wird, die
Parteien davon ausgehen, dass die Ursache des Mangels bereits zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung vorlag (im Folgenden als "Vermutung der mangelhaften Leistung"
bezeichnet), es sei denn, diese Vermutung ist mit der Natur der Sache oder der Art des
Mangels unvereinbar. Im Falle der Vermutung einer mangelhaften Leistung ist die Coffice-
club kft. berechtigt zu beweisen, dass die Ursache des Mangels nach der Leistung
eingetreten ist. Nach Ablauf der Frist für die Vermutung der mangelhaften Leistung, d.h. 6
Monate nach Erhalt des Produkts durch den Verbraucher, ist der Verbraucher verpflichtet
zu beweisen, dass die Ursache für den Mangel des Produkts vor der Leistung der Coffice-
club Ltd. entstanden ist. Coffice-club kft. ist berechtigt, ein Sachverständigengutachten (im
Folgenden "Sachverständigengutachten" genannt) von einem Dritten mit ausreichender
Sachkenntnis (im Folgenden "Sachverständigengutachten" genannt) in Bezug auf die
Beweislast von Coffice-club kft. einzuholen. Die Parteien vereinbaren, dass die Coffice-
club kft. berechtigt ist, die Person des Sachverständigen einseitig zu bestimmen. Die
Parteien vereinbaren, dass die Coffice-club kft. ihrer Beweispflicht dadurch nachkommt,
dass sie vom Hersteller des Produkts (im Folgenden "Hersteller" genannt) ein Gutachten
über die Ursache des Produktfehlers einholt, es sei denn, der Verbraucher möchte bei der
Geltendmachung seines Anspruchs auf Ersatzlieferung ausdrücklich darauf verzichten.
Für die Zwecke dieser AGB ist der Hersteller der Hersteller und Vertreiber des Produkts,
die Coffice.club kft. Ltd. als Hersteller benannt hat. Wenn der Verbraucher das Gutachten
des Sachverständigen oder des Herstellers nicht vorher akzeptiert, ist Coffice-club kft.
verpflichtet, dem Verbraucher einen neuen Sachverständigen zu empfehlen. Ein Kunde,
der kein Verbraucher ist, muss die mangelhafte Leistung beweisen (d.h. dass die Ursache
des Mangels vor der Übernahme des Produkts durch den Kunden entstanden ist). Der
Verbraucher ist verpflichtet, die von ihm festgestellten Mängel unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von 2, d.h. zwei Monaten nach Feststellung des Mangels, der Coffice-
club kft. anzuzeigen. Ein Mangel, den der Verbraucher innerhalb von 2, d.h. zwei Monaten
ab dem Datum der Mängelrüge mitteilt, gilt als rechtzeitig mitgeteilt. Der Kunde haftet für
alle Schäden, die durch die Verzögerung entstehen. Der Verbraucher kann gegenüber der
Coffice-club kft. einen Gewährleistungsanspruch für einen Zeitraum von 1 Jahr, d.h. ein
Jahr, ab dem Datum des Erhalts des Produkts geltend machen. Ein Kunde, der kein
Verbraucher ist, kann für einen Zeitraum von einem Jahr nach Erhalt des Produkts einen
Anspruch auf eine Garantie für Zubehör geltend machen. Die Parteien vereinbaren, dass
Coffice-club kft. das gebrauchte Produkt als "zweitklassig" verkauft, wenn das Produkt vor
dem Kauf durch den Kunden in Gebrauch war (im Folgenden als "gebrauchtes Produkt"
bezeichnet). Im Falle eines gebrauchten Produkts hat der Verbraucher Anspruch auf eine
sechsmonatige Garantiezeit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Coffice-club kft. neben
den gebrauchten Produkten auch andere Produkte verkauft, insbesondere Produkte mit
Schäden, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht verhindern, mit der Bezeichnung
"zweite Klasse".
Der Kunde ist berechtigt, die Reparatur oder den Ersatz des Produkts im Rahmen der
Garantie für das Zubehör zu verlangen. Die Coffice-club kft. ist berechtigt, anstelle des
vom Kunden gewählten Gewährleistungsanspruchs die mangelhafte Leistung auf andere
Weise zu beseitigen, wenn der gewählte Gewährleistungsanspruch nicht erfüllt werden
kann oder es der Coffice-club kft. unmöglich ist.für Coffe club-coffee-club Ltd. im Vergleich
zur Erfüllung eines anderen Gewährleistungsanspruchs einen unverhältnismäßigen
Mehraufwand bedeuten würde, wobei der Wert des Produkts in einwandfreiem Zustand,
die Schwere der Vertragsverletzung und die Beeinträchtigung der Interessen des Kunden
durch die Erfüllung des Gewährleistungsanspruchs berücksichtigt werden. Wenn der
Verbraucher innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Produkts den Wunsch äußert, dass
Coffice-club Ltd. das Produkt aufgrund eines Mangels, der die bestimmungsgemäße
Nutzung des Produkts verhindert, austauscht, kann Coffice-club Ltd. nicht beschließen,
das Produkt aus Gründen unverhältnismäßiger zusätzlicher Kosten zu reparieren. Die
Reparatur oder der Austausch muss innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgen,
wobei die Eigenschaften des Produkts und der Verwendungszweck des Kunden zu
berücksichtigen sind. Coffice-club kft. wird sich bemühen, die Reparatur oder den
Austausch innerhalb von fünfzehn Tagen durchzuführen, aber der Kunde erkennt
ausdrücklich an, dass die Reparatur oder der Austausch länger dauern kann. Die
Verjährungsfrist für das Produkt, für das der Austausch oder die Reparatur vorgenommen
wurde, beginnt erneut zu laufen. Die Verjährungsfrist umfasst nicht den Teil der
Reparaturzeit, in dem der Kunde das Produkt nicht bestimmungsgemäß nutzen kann. Der
Kunde erkennt an, dass Coffice-club kft. im Falle einer Ersatzlieferung nicht verpflichtet ist,
dem Kunden das Ersatzprodukt vor dem Eintreffen des zu ersetzenden Produkts in den
Geschäftsräumen von Coffice-club kft. zu liefern oder das Ersatzprodukt dem Kurierdienst
zur Zustellung an den Kunden zu übergeben.
Der Kunde kann verlangen, dass die Coffice-club kft. den Kaufpreis im Verhältnis zur
mangelhaften Leistung mindert, den Mangel auf Kosten der Coffice-club kft. beseitigt oder
beseitigen lässt oder vom Vertrag zurücktritt, wenn die Coffice-club kft. sich nicht zur
Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet hat oder das Interesse des Kunden an
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung weggefallen ist. Wegen eines unerheblichen
Mangels ist der Kunde nicht zum Rücktritt berechtigt. Die Parteien sind sich darüber einig,
dass ein geringfügiger Mangel jeder Mangel ist, der die bestimmungsgemäße Nutzung des
Produkts nicht verhindert, insbesondere ästhetische Mängel, Abnutzung, geringfügige Schäden.
Der Käufer kann von einem Gewährleistungsrecht zum anderen wechseln. Er hat die
durch die Abtretung an die Coffice-club kft. verursachten Kosten zu tragen, es sei denn,
die Abtretung wurde durch die Coffice-club kft. begründet oder die Abtretung war anderweitig gerechtfertigt.
Der Kunde muss das Produkt per Post zurücksenden und dem Produkt eine Kopie der
Rechnung und eine Beschreibung des Mangels beifügen, um sein Recht auf Mängelrüge
geltend zu machen. Wenn die Coffice-club kft. den Garantieanspruch nicht bestreitet und
ihm nachkommt, gehen die Kosten für die Erfüllung des Garantieanspruchs zu Lasten der
Coffice-club kft. Mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Coffice-club kft. ist der
Verbraucher berechtigt, den Mangel durch einen von ihm oder der Coffice-club kft.
empfohlenen Techniker beheben zu lassen.
Die Coffice-club kft. trägt die mit der Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtungen
verbundenen Kosten. Wenn der Ausfall des Produkts durch die Nichteinhaltung der
Wartungspflicht durch den Kunden verursacht wurde, trägt der Kunde die Kosten für die
Erfüllung der Gewährleistungspflicht im Verhältnis zu seinem Beitrag, wenn er von der
Wartung des Produkts Kenntnis hatte oder wenn die Coffice-club kft. ihre diesbezügliche
Informationspflicht erfüllt hat.
Der Verbraucher nimmt zur Kenntnis, dass der Hersteller für einen Zeitraum von einem
Jahr ab dem Datum des Inverkehrbringens des Produkts eine Produktgarantie gewährt. Im
Falle eines Garantieanspruchs kann der Verbraucher den Hersteller direkt auffordern, das
Produkt bei mangelhafter Leistung zu reparieren oder zu ersetzen. Im Sinne dieser
Klausel gilt ein Produkt als mangelhaft, wenn es nicht den zum Zeitpunkt des
Inverkehrbringens durch den Hersteller geltenden Qualitätsanforderungen entspricht oder
nicht die vom Hersteller beschriebenen Eigenschaften aufweist. Wenn das Produkt unter
eine Produktgarantie fällt, ist Coffice-club kft. berechtigt, den Verbraucher darüber zu
informieren.
Die Einschränkung des Widerrufsrechts gilt auch für natürliche Personen in Bezug auf digitales Inhalt gemäß Artikel 16 der Richtlinie 2011/83/EU:
Im Fall von digitalen Inhalten: Wenn der Verbraucher digitale Inhalte erwirbt, die nicht auf einem physischen Datenträger (z. B. CD oder DVD) geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht in dem Moment, in dem der Verbraucher beginnt, den Inhalt herunterzuladen oder zu nutzen, vorausgesetzt, der Verbraucher hat zuvor ausdrücklich zugestimmt, dass der Dienst beginnt, und hat anerkannt, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.
Im Fall von Software in einer versiegelten Verpackung: Wenn die Software auf einem physischen Datenträger (z. B. DVD) geliefert wird und der Verbraucher die Verpackung öffnet, erlischt das Widerrufsrecht, da die Software durch die Aktivierung und das Öffnen der Verpackung ihre Einzigartigkeit verliert, was bedeutet, dass sie nicht mehr als neu verkauft werden kann.
Zusammenfassung:
Wenn die Software in digitaler Form vorliegt und eine Aktivierung erfordert, und der Verbraucher diese Aktivierung durchführt, verliert er in der Regel das Widerrufsrecht, sofern er zuvor darüber informiert wurde und zugestimmt hat. Wenn die Software auf einem physischen Datenträger geliefert wird, ist nach dem Öffnen der Verpackung kein Widerruf mehr möglich.
(Die Einschränkung des Widerrufsrechts im Zusammenhang mit digitalen Inhalten ist in Artikel 16 der Richtlinie 2011/83/EU enthalten.)