Garantie

GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG


     Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Coffice-club kft. für mangelhafte Leistungen

nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für die Verpflichtung der Erfüllungsgehilfenhaftung

und der gesetzlichen Haftung haftet. Eine mangelhafte Leistung liegt vor, wenn das

Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung des Produkts an den Kunden nicht den vertraglich

oder gesetzlich festgelegten Qualitätsanforderungen entspricht, da das Produkt für den

vorgesehenen Zweck geeignet sein muss. Die Bedingungen für die Eignung für den

vorgesehenen Zweck sind im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. 6:123 des

Zivilgesetzbuches. Auf der Grundlage der einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen

Gesetzbuches wird festgelegt, dass das Vorliegen eines Mangels am Produkt in jedem

Fall vom Käufer/Verbraucher zu beweisen ist, wie in Artikel 7.5 dieser AGB dargelegt.

     Die Parteien vereinbaren, dass im Falle eines Mangels, der vom Verbraucher innerhalb

von 6 Monaten nach Erhalt des Produkts durch den Verbraucher entdeckt wird, die

Parteien davon ausgehen, dass die Ursache des Mangels bereits zum Zeitpunkt der

Leistungserbringung vorlag (im Folgenden als "Vermutung der mangelhaften Leistung"

bezeichnet), es sei denn, diese Vermutung ist mit der Natur der Sache oder der Art des

Mangels unvereinbar. Im Falle der Vermutung einer mangelhaften Leistung ist die Coffice-

club kft. berechtigt zu beweisen, dass die Ursache des Mangels nach der Leistung

eingetreten ist. Nach Ablauf der Frist für die Vermutung der mangelhaften Leistung, d.h. 6

Monate nach Erhalt des Produkts durch den Verbraucher, ist der Verbraucher verpflichtet

zu beweisen, dass die Ursache für den Mangel des Produkts vor der Leistung der Coffice-

club Ltd. entstanden ist. Coffice-club kft. ist berechtigt, ein Sachverständigengutachten (im

Folgenden "Sachverständigengutachten" genannt) von einem Dritten mit ausreichender

Sachkenntnis (im Folgenden "Sachverständigengutachten" genannt) in Bezug auf die

Beweislast von Coffice-club kft. einzuholen. Die Parteien vereinbaren, dass die Coffice-

club kft. berechtigt ist, die Person des Sachverständigen einseitig zu bestimmen. Die

Parteien vereinbaren, dass die Coffice-club kft. ihrer Beweispflicht dadurch nachkommt,

dass sie vom Hersteller des Produkts (im Folgenden "Hersteller" genannt) ein Gutachten

über die Ursache des Produktfehlers einholt, es sei denn, der Verbraucher möchte bei der

Geltendmachung seines Anspruchs auf Ersatzlieferung ausdrücklich darauf verzichten.

Für die Zwecke dieser AGB ist der Hersteller der Hersteller und Vertreiber des Produkts,

die Coffice.club kft. Ltd. als Hersteller benannt hat. Wenn der Verbraucher das Gutachten

des Sachverständigen oder des Herstellers nicht vorher akzeptiert, ist Coffice-club kft.

verpflichtet, dem Verbraucher einen neuen Sachverständigen zu empfehlen. Ein Kunde,

der kein Verbraucher ist, muss die mangelhafte Leistung beweisen (d.h. dass die Ursache

des Mangels vor der Übernahme des Produkts durch den Kunden entstanden ist). Der

Verbraucher ist verpflichtet, die von ihm festgestellten Mängel unverzüglich, spätestens

jedoch innerhalb von 2, d.h. zwei Monaten nach Feststellung des Mangels, der Coffice-

club kft. anzuzeigen. Ein Mangel, den der Verbraucher innerhalb von 2, d.h. zwei Monaten

ab dem Datum der Mängelrüge mitteilt, gilt als rechtzeitig mitgeteilt. Der Kunde haftet für

alle Schäden, die durch die Verzögerung entstehen. Der Verbraucher kann gegenüber der

Coffice-club kft. einen Gewährleistungsanspruch für einen Zeitraum von 1 Jahr, d.h. ein

Jahr, ab dem Datum des Erhalts des Produkts geltend machen. Ein Kunde, der kein

Verbraucher ist, kann für einen Zeitraum von einem Jahr nach Erhalt des Produkts einen

Anspruch auf eine Garantie für Zubehör geltend machen. Die Parteien vereinbaren, dass

Coffice-club kft. das gebrauchte Produkt als "zweitklassig" verkauft, wenn das Produkt vor

dem Kauf durch den Kunden in Gebrauch war (im Folgenden als "gebrauchtes Produkt"

bezeichnet). Im Falle eines gebrauchten Produkts hat der Verbraucher Anspruch auf eine

sechsmonatige Garantiezeit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Coffice-club kft. neben

den gebrauchten Produkten auch andere Produkte verkauft, insbesondere Produkte mit

Schäden, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht verhindern, mit der Bezeichnung

"zweite Klasse".

     Der Kunde ist berechtigt, die Reparatur oder den Ersatz des Produkts im Rahmen der

Garantie für das Zubehör zu verlangen. Die Coffice-club kft. ist berechtigt, anstelle des

vom Kunden gewählten Gewährleistungsanspruchs die mangelhafte Leistung auf andere

Weise zu beseitigen, wenn der gewählte Gewährleistungsanspruch nicht erfüllt werden

kann oder es der Coffice-club kft. unmöglich ist.für Coffe club-coffee-club Ltd. im Vergleich

zur Erfüllung eines anderen Gewährleistungsanspruchs einen unverhältnismäßigen

Mehraufwand bedeuten würde, wobei der Wert des Produkts in einwandfreiem Zustand,

die Schwere der Vertragsverletzung und die Beeinträchtigung der Interessen des Kunden

durch die Erfüllung des Gewährleistungsanspruchs berücksichtigt werden. Wenn der

Verbraucher innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Produkts den Wunsch äußert, dass

Coffice-club Ltd. das Produkt aufgrund eines Mangels, der die bestimmungsgemäße

Nutzung des Produkts verhindert, austauscht, kann Coffice-club Ltd. nicht beschließen,

das Produkt aus Gründen unverhältnismäßiger zusätzlicher Kosten zu reparieren. Die

Reparatur oder der Austausch muss innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgen,

wobei die Eigenschaften des Produkts und der Verwendungszweck des Kunden zu

berücksichtigen sind. Coffice-club kft. wird sich bemühen, die Reparatur oder den

Austausch innerhalb von fünfzehn Tagen durchzuführen, aber der Kunde erkennt

ausdrücklich an, dass die Reparatur oder der Austausch länger dauern kann. Die

Verjährungsfrist für das Produkt, für das der Austausch oder die Reparatur vorgenommen

wurde, beginnt erneut zu laufen. Die Verjährungsfrist umfasst nicht den Teil der

Reparaturzeit, in dem der Kunde das Produkt nicht bestimmungsgemäß nutzen kann. Der

Kunde erkennt an, dass Coffice-club kft. im Falle einer Ersatzlieferung nicht verpflichtet ist,

dem Kunden das Ersatzprodukt vor dem Eintreffen des zu ersetzenden Produkts in den

Geschäftsräumen von Coffice-club kft. zu liefern oder das Ersatzprodukt dem Kurierdienst

zur Zustellung an den Kunden zu übergeben.

     Der Kunde kann verlangen, dass die Coffice-club kft. den Kaufpreis im Verhältnis zur

mangelhaften Leistung mindert, den Mangel auf Kosten der Coffice-club kft. beseitigt oder

beseitigen lässt oder vom Vertrag zurücktritt, wenn die Coffice-club kft. sich nicht zur

Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet hat oder das Interesse des Kunden an

der Nachbesserung oder Ersatzlieferung weggefallen ist. Wegen eines unerheblichen

Mangels ist der Kunde nicht zum Rücktritt berechtigt. Die Parteien sind sich darüber einig,

dass ein geringfügiger Mangel jeder Mangel ist, der die bestimmungsgemäße Nutzung des

Produkts nicht verhindert, insbesondere ästhetische Mängel, Abnutzung, geringfügige Schäden.

  Der Käufer kann von einem Gewährleistungsrecht zum anderen wechseln. Er hat die

durch die Abtretung an die Coffice-club kft. verursachten Kosten zu tragen, es sei denn,

die Abtretung wurde durch die Coffice-club kft. begründet oder die Abtretung war anderweitig gerechtfertigt.

 Der Kunde muss das Produkt per Post zurücksenden und dem Produkt eine Kopie der

Rechnung und eine Beschreibung des Mangels beifügen, um sein Recht auf Mängelrüge

geltend zu machen. Wenn die Coffice-club kft. den Garantieanspruch nicht bestreitet und

ihm nachkommt, gehen die Kosten für die Erfüllung des Garantieanspruchs zu Lasten der

Coffice-club kft. Mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Coffice-club kft. ist der

Verbraucher berechtigt, den Mangel durch einen von ihm oder der Coffice-club kft.

empfohlenen Techniker beheben zu lassen.

     Die Coffice-club kft. trägt die mit der Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtungen

verbundenen Kosten. Wenn der Ausfall des Produkts durch die Nichteinhaltung der

Wartungspflicht durch den Kunden verursacht wurde, trägt der Kunde die Kosten für die

Erfüllung der Gewährleistungspflicht im Verhältnis zu seinem Beitrag, wenn er von der

Wartung des Produkts Kenntnis hatte oder wenn die Coffice-club kft. ihre diesbezügliche

Informationspflicht erfüllt hat.

     Der Verbraucher nimmt zur Kenntnis, dass der Hersteller für einen Zeitraum von einem

Jahr ab dem Datum des Inverkehrbringens des Produkts eine Produktgarantie gewährt. Im

Falle eines Garantieanspruchs kann der Verbraucher den Hersteller direkt auffordern, das

Produkt bei mangelhafter Leistung zu reparieren oder zu ersetzen. Im Sinne dieser

Klausel gilt ein Produkt als mangelhaft, wenn es nicht den zum Zeitpunkt des

Inverkehrbringens durch den Hersteller geltenden Qualitätsanforderungen entspricht oder

nicht die vom Hersteller beschriebenen Eigenschaften aufweist. Wenn das Produkt unter

eine Produktgarantie fällt, ist Coffice-club kft. berechtigt, den Verbraucher darüber zu

informieren.

Die Einschränkung des Widerrufsrechts gilt auch für natürliche Personen in Bezug auf digitales Inhalt gemäß Artikel 16 der Richtlinie 2011/83/EU:

Im Fall von digitalen Inhalten: Wenn der Verbraucher digitale Inhalte erwirbt, die nicht auf einem physischen Datenträger (z. B. CD oder DVD) geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht in dem Moment, in dem der Verbraucher beginnt, den Inhalt herunterzuladen oder zu nutzen, vorausgesetzt, der Verbraucher hat zuvor ausdrücklich zugestimmt, dass der Dienst beginnt, und hat anerkannt, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.

Im Fall von Software in einer versiegelten Verpackung: Wenn die Software auf einem physischen Datenträger (z. B. DVD) geliefert wird und der Verbraucher die Verpackung öffnet, erlischt das Widerrufsrecht, da die Software durch die Aktivierung und das Öffnen der Verpackung ihre Einzigartigkeit verliert, was bedeutet, dass sie nicht mehr als neu verkauft werden kann.

Zusammenfassung:

Wenn die Software in digitaler Form vorliegt und eine Aktivierung erfordert, und der Verbraucher diese Aktivierung durchführt, verliert er in der Regel das Widerrufsrecht, sofern er zuvor darüber informiert wurde und zugestimmt hat. Wenn die Software auf einem physischen Datenträger geliefert wird, ist nach dem Öffnen der Verpackung kein Widerruf mehr möglich.

(Die Einschränkung des Widerrufsrechts im Zusammenhang mit digitalen Inhalten ist in Artikel 16 der Richtlinie 2011/83/EU enthalten.)